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Vertragliche Abnahmen von Neubaufahrzeugen
- Vertragliche Abnahme von Neubaufahrzeugen für den AG
- Ausführungsüberprüfung und fertigungsbegleitende im Fahrzeugneubau
- Mitwirkung bei der hoheitlichen Abnahme gemäß §32 (1) EBO im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Landeseisenbahnaufsichtsbehörde

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